Wie nutze ich Zutaten wie Nüsse, Kerne oder Trockenfrüchte zum Kochen und Backen?
Es gibt viele Möglichkeiten, Zutaten wie Nüsse, Kerne und Trockenfrüchte zum Kochen und zum Backen zu verwenden. Tolle Rezepte findest du dazu in unserem Magazin. Wenn es mal schnell gehen muss, eignen sich die Koch- und Backzutaten auch einfach so im selbstgemachten Müsli, Porridge oder Salat
Was kann ich mit Getreiden wie Maisgries, Hirse und Grünkernschrot kochen und backen?
Maisgries, auch Polenta genannt, kann als Beilage serviert oder zu einer herzhaften Polenta-Schnitte verarbeitet werden. Der klassische, amerikanische Corn Dog, der oftmals in Filmen als Snack zu sehen ist, wird ebenfalls mit Maisgrieß hergestellt. Hirse eignet sich hervorragend für Salate, Suppen oder als sättigende Beilage. Grünkernschrot kannst du zu Bratlingen verarbeiten oder als Basis für einen vegetarischen Eintopf verwenden.
Kann ich Linsen auch in gebackenen Gerichten verwenden?
Ja, absolut! Linsen können in vielen gebackenen Gerichten verwendet werden. Du kannst sie in Brot oder Muffins einarbeiten, um diese mit zusätzlichen Proteinen und Ballaststoffen aufzuwerten. Sie können auch püriert und als Zutat in veganen Backwaren verwendet werden, um Feuchtigkeit zu liefern und Eier zu ersetzen.
Kann ich zum Kochen und Backen auch Nüsse und Kerne verwenden, die schon geröstet oder gesalzen sind?
Ja, das ist durchaus möglich. Du solltest jedoch bei der Zubereitung deines Gerichts berücksichtigen, dass diese beim Kochen und Backen bereits zusätzliche Geschmacksnoten mitbringen. Bei gerösteten Nüssen und Kernen ist der Geschmack intensiver, was eine tolle Ergänzung sein kann. Gesalzene Varianten sollten eher sparsam verwendet werden, um das Gericht nicht zu versalzen. Beim Backen empfiehlt es sich, eher auf ungesalzene Varianten zurückzugreifen, es sei denn, das Rezept erfordert ausdrücklich gesalzene Zutaten.
Dieser Text wurde auf Basis des aktuellen, ernährungswissenschaftlichen Wissensstands verfasst. Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen wurden gemäß der Health Claims Verordnung (EG Nr.1924/2006) durch eine Ernährungswissenschaftlerin geprüft und erstellt.