Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Seeberger GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere den Anforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf den Stand vom 28.06.2025 und gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Websites seeberger.de, seeberger.at, seeberger.fr, seeberger-snacks.ch und seeberger-snacks.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheit der Website wurde umfassend geprüft und schrittweise optimiert. Unser Anspruch ist es, die Anforderungen des WCAG-Standards (Version 2.1 AA) komplett zu erfüllen. Die meisten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden in den letzten Monaten schon umgesetzt. Nach der Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen werden die Ergebnisse der Überprüfung an dieser Stelle veröffentlicht.
Welche Bereiche sind derzeit nicht barrierefrei?
Aktuell ist uns bewusst, dass noch folgende Aspekte optimiert werden müssen, die aktuell auch schon in Bearbeitung sind:
- Auf einigen wenigen Seiten kann es vorkommen, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund noch zu gering ist.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken.
Feedback und Kontakt
Sollten dir Barrieren auf seeberger.de, seeberger.at, seeberger.fr, seeberger-snacks.ch oder seeberger-snacks.com auffallen, oder solltest du Fragen zum Thema Barrierefreiheit und unseren Maßnahmen haben, so nimm bitte Kontakt mit uns auf.
Anschrift:
Seeberger GmbH
Hans-Lorenser-Straße 36
89079 Ulm
Deutschland
Telefon: +49 (0)731 4093-0
Fax: +49 (0)731 4093-66 5000
E-Mail: info@seeberger.de
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Sollte uns dein Feedback nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, hast du die Möglichkeit, dich im Rahmen der geltenden Vorschriften an folgende Stelle zu wenden:
Zuständige Marktüberwachung
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zum 28. Juni 2025 werden für Unternehmen im privaten Sektor (wie Seeberger) die jeweils zuständigen Landesbehörden (Marktüberwachungsbehörden) Ansprechpartner sein. Für Baden-Württemberg wird dies voraussichtlich beim zuständigen Ministerium oder einem nachgeordneten Regierungspräsidium angesiedelt sein. Sobald die konkrete Stelle final festgelegt ist, werden wir diese Informationen hier ergänzen.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Unabhängig davon kannst du dich bei Konflikten, die Barrierefreiheit betreffen, an die Schlichtungsstelle BGG beim/bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Adresse: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de
Website: www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/1_Schlichtungsstelle.html
Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Das Verfahren ist für dich kostenfrei, und du benötigst keinen Rechtsbeistand.